Betriebsrenten-Anpassung-Rügepflicht

Wir möchten unsere Mandanten und alle Versorgungsempfänger auf eine Rügepflicht aufmerksam machen. Der Arbeitgeber muss regelmäßig prüfen und entscheiden, ob er die laufenden Betriebsrenten nach Maßgabe des § 16 BetrAVG anpassen muss.