Heither Rechtsanwälte - Im Arbeitsrecht an Ihrer Seite
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Arbeitsvertragsmanagement für Selbständige
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Arbeitsvertragsprüfung
Beratung für Piloten
Beratung für Führungskräfte und Geschäftsführer
Beratung für Betriebsräte
Beratung für Selbständige
Beratung für Unternehmen
Beratung für Arbeitnehmer
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Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer
Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung für Piloten
Prozessvertretung für Unternehmen
Prozessvertretung für Führungskräfte und Geschäftsführer
Prozessvertretung für Betriebsräte
Prozessvertretung für Selbstständige
Prozessvertretung für Arbeitnehmer
Prozessvertretung für Piloten
Seminare für Betriebsräte
Seminare für Führungskräfte und Geschäftsführer
Seminare für Unternehmen
Unterstützung bei Antragsstellungen und behördlichen Verfahren
Verhandlung von Betriebsvereinbarungen/Vertretung in Einigungsstellen für Unternehmen
Verhandlung von Betriebsvereinbarungen/Vertretung in Einigungsstellen für Betriebsräte
Vertragsprüfung
Ihre Experten im Arbeitsrecht
Dr. Martin Heither
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Dr. Friedrich Heither
Aktuelles zum Arbeitsrecht
Betriebsratswahlen 2026
Im Jahr 2026 ist es wieder soweit: Die Betriebsratswahlen finden statt…
BAG: Schadensersatzanspruch nach der DSGVO
Das BAG befasste sich mit einem Schadensersatzanspruch nach der DSGVO….
BAG: Regelmäßiger Beschäftigungsort maßgeblich für Feiertagszuschläge (TV-L)
Sofern Arbeitnehmer an wechselnden Orten arbeiten, stellen sich häufig Rechtsfragen im…
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Häufige Fragen, die uns gestellt werden
Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn mir mein Arbeitgeber kündigt?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in der Regel nicht. In der Praxis werden Abfindungen jedoch sehr häufig im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen verhandelt. Stellt sich im Prozessverlauf heraus, dass eine Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist, ergreifen Arbeitgeber oft die Gelegenheit, das bestehende Prozessrisiko durch eine Abfindungszahlung „abzukaufen“. So entstehen in den meisten Fällen Abfindungsregelungen. Die Höhe einer Abfindung hängt also wesentlich von den Erfolgsaussichten im Prozess ab. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und große Verhandlungskraft – und erzielen für unsere Mandantinnen und Mandanten regelmäßig sehr gute Ergebnisse.
Wie gehe ich vor, wenn mein Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird?
Fordern Sie Ihren Arbeitgeber unbedingt schriftlich zur Zahlung auf – das übernehmen wir gerne für Sie. Ein anwaltliches Schreiben erzeugt erfahrungsgemäß deutlich mehr Druck und führt oft schneller zu einer Reaktion. Zahlt der Arbeitgeber trotzdem nicht, können wir Ihre Ansprüche gerichtlich für Sie durchsetzen. Dabei sind häufig Ausschlussfristen zu beachten – ein schneller rechtlicher Rat ist daher besonders wichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie zudem das Recht, Ihre Arbeitsleistung zurückzubehalten. Auch hierfür ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.
Kann ich als Geschäftsführer den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen?
In der Regel gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für Geschäftsführer, da sie rechtlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als Organ der Gesellschaft gelten. Unter bestimmten Umständen kann Kündigungsschutz aber dennoch in Betracht kommen – etwa, wenn die Organstellung bereits wirksam abberufen wurde und das Vertragsverhältnis tatsächlich wie ein normales Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist. Auch wenn ein Geschäftsführer faktisch weisungsgebunden ist und nicht unternehmerisch frei entscheiden kann, bestehen Chancen, arbeitsrechtlichen Schutz geltend zu machen. Wir prüfen in jedem Einzelfall genau, ob eine Berufung auf den Kündigungsschutz möglich ist und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie.
Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Kosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt insbesondere davon ab, ob ein sogenannter Rechtsschutzfall – also ein Pflichtverstoß des Arbeitgebers – in versicherter Zeit eingetreten ist. Beispiel: Geht Ihnen eine Kündigung nach Ablauf der Wartezeit zu (bei den meisten Versicherungen drei Monate nach Vertragsabschluss), besteht in der Regel Versicherungsschutz. Wir übernehmen für Sie gerne die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, klären die Deckungsfrage und sorgen dafür, dass die Kostenübernahme schnell und reibungslos verläuft. Das ist Teil unseres Service – damit Sie sich ganz auf Ihre Angelegenheit konzentrieren können.
Darf mich mein Arbeitgeber einfach versetzen?
Grundsätzlich gilt: Wenn im Arbeitsvertrag eine bestimmte Tätigkeit oder ein konkreter Arbeitsort vereinbart ist, ist der Arbeitgeber daran gebunden. Viele Arbeitsverträge enthalten jedoch sogenannte Versetzungsklauseln. Diese erlauben es dem Arbeitgeber, den Einsatzort oder die Aufgaben innerhalb gewisser Grenzen zu ändern.
Aber auch dann gilt: Jede Versetzung muss „nach billigem Ermessen“ erfolgen. Das bedeutet, dass nicht nur die Interessen des Arbeitgebers, sondern auch Ihre persönlichen Belange – etwa familiäre Verpflichtungen, Arbeitsweg oder Qualifikation – berücksichtigt werden müssen. Versetzungen sind daher häufig rechtlich angreifbar.
Wir beraten und vertreten Sie gerne, wenn Sie eine Versetzung für unzulässig halten, und setzen Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durch.
Ab wann sollte ich mich arbeitsrechtlich beraten lassen?
Eine anwaltliche Beratung lohnt sich in fast allen Situationen, in denen es zu Konflikten im Arbeitsverhältnis kommt – sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, Änderung der Tätigkeit, ausbleibendem Gehalt oder Streit um Arbeitszeiten. Viele Arbeitnehmer warten zu lange ab und verlieren dadurch wertvolle Zeit oder sogar rechtliche Ansprüche, weil Fristen verstreichen. Frühzeitige Beratung verschafft Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten und stärkt Ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber. Unsere Erfahrung zeigt: Es lohnt sich fast immer, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen – die Chancen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, steigen dadurch erheblich.
Wie gründe ich einen Betriebsrat?
Ein Betriebsrat wird in einer geheimen Wahl gewählt. Den ersten Schritt können bereits drei wahlberechtigte Arbeitnehmer machen, indem sie zu einer Wahlversammlung einladen. Dort wird ein Wahlvorstand gewählt, der die Betriebsratswahl organisiert und durchführt. Der Wahlvorstand trägt eine große Verantwortung, da die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl entscheidend ist. Schon der Wahlvorstand selbst kann und sollte sich deshalb schulen lassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für eine Wahlvorstandsschulung zu übernehmen. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns – wir bieten speziell auf Ihren Betrieb zugeschnittene Schulungen an, in denen wir alle wesentlichen rechtlichen und praktischen Aspekte der Betriebsratswahl vermitteln.











