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Heither Rechtsanwälte - Im Arbeitsrecht an Ihrer Seite

Wir bieten persönliche Unterstützung und fachliche Expertise, auf die Sie sich verlassen können.
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Passgenaue Lösungen im Arbeitsrecht

Ob Unternehmen, Führungskräfte, Betriebsräte oder Arbeitnehmer: Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Herausforderungen.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Arbeitsvertragsmanagement für Selbständige
Erstellung und Prüfung von Verträgen für angestellte Mitarbeitende.
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Arbeitsvertragsmanagement für Unternehmen
Erstellen von Musterverträgen, wie z.B.: unbefristete und befristete Arbeitsverträge, Minijobverträge, Teilzeitverträge etc.
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Arbeitsvertragsprüfung
Prüfung und Beratung zur Wirksamkeit einzelner Klauseln.
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Beratung für Piloten
Umfassende Betreuung zu allen Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der luftfahrtrechlichen Besonderheiten.
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Beratung für Führungskräfte und Geschäftsführer
Umfassende Beratung von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeits-/Anstellungsverhältnisses.
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Beratung für Betriebsräte
Gutachterliche Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen, umfassende rechtliche Betreuung, Vorbereitung von Beschlüssen.
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Beratung für Selbständige
Strategische und rechtliche Fragen zur Unternehmungsführung.
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Beratung für Unternehmen
360-Grad-Betreuung bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
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Beratung für Arbeitnehmer
Umfassende Betreuung zu allen Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis.
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Betriebliche Altersversorgung
Abwicklung & Klärung mit Ihrer Versicherung.
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Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer
Einholung der Deckungszusage, Korrespondenz mit Rechtschutzversicherung sowie Abrechnung der Kosten über Rechtschutzversicherung.
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Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung für Piloten
Einholung der Deckungszusage, Korrespondenz mit Rechtschutzversicherung sowie Abrechnung der Kosten über Rechtschutzversicherung.
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Prozessvertretung für Unternehmen
Litigation
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Prozessvertretung für Führungskräfte und Geschäftsführer
in Streitigkeiten mit Arbeitgeber oder Unternehmen.
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Prozessvertretung für Betriebsräte
in allen betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten.
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Prozessvertretung für Selbstständige
Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
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Prozessvertretung für Arbeitnehmer
in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren.
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Prozessvertretung für Piloten
in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
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Seminare für Betriebsräte
Wahlvorstandsschulungen, alle Arten von Grundlagenschulungen sowie spezieller arbeits- und betriebsverfassungsrechtlicher Themen.
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Seminare für Führungskräfte und Geschäftsführer
Führungskräfteschulungen zu speziellen arbeitsrechtlichen Themen, z. B. zu Compliance oder AGG.
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Seminare für Unternehmen
Praxisnahe Schulungen von Führungskräften, HR/people relations.
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Unterstützung bei Antragsstellungen und behördlichen Verfahren
Z.B.: A1-Bescheinigungen, Unterstützung bei Registereintragungen sowie Vertretung in bestimmten Bußgeldverfahren.
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Verhandlung von Betriebsvereinbarungen/Vertretung in Einigungsstellen für Unternehmen
Strategische und taktische Interessenvertretung.
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Verhandlung von Betriebsvereinbarungen/Vertretung in Einigungsstellen für Betriebsräte
Strategische und taktische Interessenvertretung.
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Vertragsprüfung
Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, z.B.: Geschäftsführeranstellungsverträge, Arbeitsverträge und Prüfung einzelner Vertragsbestimmungen, z.B. Tantiemeregelungen.
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Ihre Experten im Arbeitsrecht

Wir sind HEITHER Rechtsanwälte und eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin (Kurfürstendamm).

Dr. Martin Heither

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner

Stefanie Richter

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin

Franziska Bartholomé

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin

Timo Witkowski

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Friedrich Heither

Partner der Kanzlei bis 2014 - Of-Counsel

Standort Berlin - Kurfürstendamm Ortsunabhängig für Sie da.

Unabhängig von Ihrem Standort beraten wir Sie deutschlandweit – persönlich oder digital. So profitieren Sie von unseren Lösungen, egal ob Sie einen Termin vor Ort wünschen oder sich lieber online beraten lassen.

Häufige Fragen, die uns gestellt werden

Antwort garantiert innerhalb von 24 h.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn mir mein Arbeitgeber kündigt?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in der Regel nicht. In der Praxis werden Abfindungen jedoch sehr häufig im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen verhandelt. Stellt sich im Prozessverlauf heraus, dass eine Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist, ergreifen Arbeitgeber oft die Gelegenheit, das bestehende Prozessrisiko durch eine Abfindungszahlung „abzukaufen“. So entstehen in den meisten Fällen Abfindungsregelungen. Die Höhe einer Abfindung hängt also wesentlich von den Erfolgsaussichten im Prozess ab. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und große Verhandlungskraft – und erzielen für unsere Mandantinnen und Mandanten regelmäßig sehr gute Ergebnisse.

Wie gehe ich vor, wenn mein Gehalt nicht pünktlich gezahlt wird?

Fordern Sie Ihren Arbeitgeber unbedingt schriftlich zur Zahlung auf – das übernehmen wir gerne für Sie. Ein anwaltliches Schreiben erzeugt erfahrungsgemäß deutlich mehr Druck und führt oft schneller zu einer Reaktion. Zahlt der Arbeitgeber trotzdem nicht, können wir Ihre Ansprüche gerichtlich für Sie durchsetzen. Dabei sind häufig Ausschlussfristen zu beachten – ein schneller rechtlicher Rat ist daher besonders wichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie zudem das Recht, Ihre Arbeitsleistung zurückzubehalten. Auch hierfür ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

Kann ich als Geschäftsführer den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen?

In der Regel gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für Geschäftsführer, da sie rechtlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als Organ der Gesellschaft gelten. Unter bestimmten Umständen kann Kündigungsschutz aber dennoch in Betracht kommen – etwa, wenn die Organstellung bereits wirksam abberufen wurde und das Vertragsverhältnis tatsächlich wie ein normales Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist. Auch wenn ein Geschäftsführer faktisch weisungsgebunden ist und nicht unternehmerisch frei entscheiden kann, bestehen Chancen, arbeitsrechtlichen Schutz geltend zu machen. Wir prüfen in jedem Einzelfall genau, ob eine Berufung auf den Kündigungsschutz möglich ist und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie.

Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Kosten?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt insbesondere davon ab, ob ein sogenannter Rechtsschutzfall – also ein Pflichtverstoß des Arbeitgebers – in versicherter Zeit eingetreten ist. Beispiel: Geht Ihnen eine Kündigung nach Ablauf der Wartezeit zu (bei den meisten Versicherungen drei Monate nach Vertragsabschluss), besteht in der Regel Versicherungsschutz. Wir übernehmen für Sie gerne die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, klären die Deckungsfrage und sorgen dafür, dass die Kostenübernahme schnell und reibungslos verläuft. Das ist Teil unseres Service – damit Sie sich ganz auf Ihre Angelegenheit konzentrieren können.

Darf mich mein Arbeitgeber einfach versetzen?

Grundsätzlich gilt: Wenn im Arbeitsvertrag eine bestimmte Tätigkeit oder ein konkreter Arbeitsort vereinbart ist, ist der Arbeitgeber daran gebunden. Viele Arbeitsverträge enthalten jedoch sogenannte Versetzungsklauseln. Diese erlauben es dem Arbeitgeber, den Einsatzort oder die Aufgaben innerhalb gewisser Grenzen zu ändern.

Aber auch dann gilt: Jede Versetzung muss „nach billigem Ermessen“ erfolgen. Das bedeutet, dass nicht nur die Interessen des Arbeitgebers, sondern auch Ihre persönlichen Belange – etwa familiäre Verpflichtungen, Arbeitsweg oder Qualifikation – berücksichtigt werden müssen. Versetzungen sind daher häufig rechtlich angreifbar.

Wir beraten und vertreten Sie gerne, wenn Sie eine Versetzung für unzulässig halten, und setzen Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durch.

Ab wann sollte ich mich arbeitsrechtlich beraten lassen?

Eine anwaltliche Beratung lohnt sich in fast allen Situationen, in denen es zu Konflikten im Arbeitsverhältnis kommt – sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, Änderung der Tätigkeit, ausbleibendem Gehalt oder Streit um Arbeitszeiten. Viele Arbeitnehmer warten zu lange ab und verlieren dadurch wertvolle Zeit oder sogar rechtliche Ansprüche, weil Fristen verstreichen. Frühzeitige Beratung verschafft Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten und stärkt Ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber. Unsere Erfahrung zeigt: Es lohnt sich fast immer, rechtzeitig juristischen Rat einzuholen – die Chancen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, steigen dadurch erheblich.

Wie gründe ich einen Betriebsrat?

Ein Betriebsrat wird in einer geheimen Wahl gewählt. Den ersten Schritt können bereits drei wahlberechtigte Arbeitnehmer machen, indem sie zu einer Wahlversammlung einladen. Dort wird ein Wahlvorstand gewählt, der die Betriebsratswahl organisiert und durchführt. Der Wahlvorstand trägt eine große Verantwortung, da die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl entscheidend ist. Schon der Wahlvorstand selbst kann und sollte sich deshalb schulen lassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für eine Wahlvorstandsschulung zu übernehmen. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns – wir bieten speziell auf Ihren Betrieb zugeschnittene Schulungen an, in denen wir alle wesentlichen rechtlichen und praktischen Aspekte der Betriebsratswahl vermitteln.

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Mit unserem Fachwissen im Arbeitsrecht stehen wir Mittelständlern, Selbstständigen, Betriebsräten, Führungskräften und Arbeitnehmern gleichermaßen zur Seite.
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