Betriebsrentenanpassung
Das BAG hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Gewinnabführungsvertrag zwischen Konzerngesellschaften ein Berechnungsdurchgriff bei der Betriebsrente rechtfertigt…
Das BAG hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Gewinnabführungsvertrag zwischen Konzerngesellschaften ein Berechnungsdurchgriff bei der Betriebsrente rechtfertigt…
Arbeitgeber, die ehemaligen Arbeitnehmern eine Betriebsrente gewähren, sind gemäß § 16 BetrAVG dazu verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung (Erhöhung) der laufenden Leistungen zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.
Das BAG befasste sich in einem aktuellen Urteil mit der Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Pensionskassen.