Anfechtung einer Betriebsratswahl – Smiley als Bestandteil eines Listennamens
Ein „Smiley“ darf bei einer Betriebsratswahl nicht als Bestandteil eines Listen-Kennworts verwendet werden …
Ein „Smiley“ darf bei einer Betriebsratswahl nicht als Bestandteil eines Listen-Kennworts verwendet werden …
Die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz wurde an mehreren Stellen geändert…
Das Bundesarbeitsgericht hat für die Praxis wichtige Fragen zur Wahl des Betriebsrats veröffentlicht…