Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz Teil 4
Zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers und des Betriebsrates in Anbetracht des neuen § 79a BetrVG.
Zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers und des Betriebsrates in Anbetracht des neuen § 79a BetrVG.
Das ArbG Düsseldorf entschied über einen Schadensersatz bei unvollständiger Auskunft nach DSGVO.