Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Der Bundestag hat eine Änderung des Kündigungsschutzes beschlossen. Nach § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB hängt die Dauer der Kündigungsfrist von der Beschäftigungsdauer ab. Bisher wurden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt. Diese Bestimmung hatte der EuGH…