Benachteiligungsverbot für Betriebsräte (§ 78 BetrVG)
Ein Betriebsratsmitglied darf nicht wegen seiner Betriebsratstätigkeit benachteiligt werden.
Ein Betriebsratsmitglied darf nicht wegen seiner Betriebsratstätigkeit benachteiligt werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung zur Frage der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts entschieden.