Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – vorzeitiger Rücktritt des Arbeitnehmers
Ein Rücktritt von einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist möglich, wenn eine Partei ihre Pflichten aus dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot verletzt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung bestätigt (Urteil vom 31. 1 2018 – 10 AZR 392/17). Im Streitfall hatte der Arbeitgeber die Karenzentschädigung nicht gezahlt. Der Arbeitnehmer hatte sich an das Wettbewerbsverbot gehalten, dann aber den Rücktritt erklärt.