An Ihrer Seite – Arbeitnehmer
Als erfahrene Arbeitsrechtler setzen wir uns seit vielen Jahren engagiert für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis – von der Prüfung und Gestaltung Ihres Arbeitsvertrages über den Schutz vor Kündigungen bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Lohn, Boni, Abfindungen oder Zeugnisse.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber, begleiten Sie in Verhandlungen über Aufhebungsverträge und vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Auch bei Themen wie Versetzungen, Elternzeit, Teilzeit oder Fragen der betrieblichen Altersversorgung stehen wir an Ihrer Seite.
Unser Anliegen ist es, Ihnen Klarheit und Sicherheit in arbeitsrechtlichen Fragen zu geben, Ihre Rechte wirkungsvoll durchzusetzen und gemeinsam Lösungen zu finden, die Ihre berufliche Zukunft nachhaltig sichern.
Herausforderungen für Arbeitnehmer
Abmahnung erhalten – jetzt richtig reagieren
Kündigung ohne Abfindung – Chancen realistisch bewerten
Elternzeit oder Teilzeit – Rechte durchsetzen
Unsere Schwerpunkte für Arbeitnehmer
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Kündigungsschutzklagen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Mehr erfahrenUnsere Leistungen für Arbeitnehmer
Prozessvertretung für Arbeitnehmer
in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren
Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer
Einholung der Deckungszusage, Korrespondenz mit Rechtschutzversicherung sowie Abrechnung der Kosten über Rechtschutzversicherung
Ihre Experten im Arbeitsrecht
Dr. Martin Heither
Stefanie Richter
Franziska Bartholomé
Timo Witkowski
Dr. Friedrich Heither
Häufige Fragen, die uns gestellt werden
Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt – welche Rechte habe ich?
Eine Kündigung sollten Sie nicht einfach hinnehmen, wenn Sie sie für ungerechtfertigt halten. In vielen Fällen greift das Kündigungsschutzgesetz, das Entlassungen sozial ungerechtfertigt macht, sofern kein dringender betrieblicher, verhaltens- oder personenbedingter Grund vorliegt. Wichtig: Sie müssen innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen, sonst wird die Kündigung automatisch wirksam. Durch eine Kündigungsschutzklage können Sie erreichen, dass das Gericht die Kündigung prüft – oft enden solche Verfahren mit einer Abfindung oder Weiterbeschäftigung. Lassen Sie sich am besten sofort beraten, da die Fristen knapp sind. Und: Während eines laufenden Verfahrens darf der Arbeitgeber Sie nicht einfach durch eine „schnelle“ zweite Kündigung loswerden, ohne neuen Grund.
Ich habe eine Abmahnung erhalten – was nun?
Eine Abmahnung ist ein Warnsignal des Arbeitgebers. Prüfen Sie zunächst, ob die Abmahnung berechtigt ist: Sie muss ein konkretes Fehlverhalten genau benennen und den Verstoß gegen Ihre Pflichten darlegen. Unberechtigte oder formfehlerhafte Abmahnungen können aus der Personalakte entfernt werden. Sie sollten zeitnah schriftlich Stellung nehmen, wenn Sie die Abmahnung für ungerechtfertigt halten. Wichtig: Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nichts unter Druck. Eine Abmahnung allein führt noch nicht zur Kündigung – aber Wiederholungen des Fehlverhaltens könnten es. Bei Zweifeln lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt prüfen, um Ihre weiteren Schritte abzuwägen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihnen bei Kündigung immer eine Abfindung zusteht – das ist aber nur selten der Fall. Eine Abfindung erhalten Sie beispielsweise, wenn dies in einem Sozialplan zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart ist oder der Arbeitgeber Ihnen im Kündigungsschreiben eine Abfindung für den Verzicht auf Klage anbietet (nach § 1a KSchG). Auch im Vergleich vor dem Arbeitsgericht wird oft eine Abfindungszahlung ausgehandelt. Höhe und Anspruch hängen vom Einzelfall ab (Faustregel bei Verhandlungen: ca. ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr). Wichtig ist: Erheben Sie Kündigungsschutzklage, falls Sie eine Abfindung anstreben – ohne Klage gibt es meist nichts.
Welche Rechte habe ich bei Elternzeit oder Teilzeitwunsch?
Wenn Sie Elternzeit nehmen möchten, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf – bis zu 3 Jahre pro Kind, zu nehmen bis zum 8. Geburtstag des Kindes (mit Anmeldefrist von 7 Wochen vor Beginn). Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Auch der Anspruch auf Teilzeit ist gesetzlich verankert: Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit können Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen. Der Arbeitgeber muss zustimmen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Sie sollten Ihren Teilzeitwunsch schriftlich mindestens 3 Monate vorher anzeigen. Wichtig: Auch während Teilzeit oder Elternzeit dürfen Sie nicht benachteiligt werden. Lassen Sie sich beraten, wenn der Arbeitgeber die Elternzeit oder Teilzeit ablehnt – häufig kann man eine einvernehmliche Lösung finden oder notfalls rechtlich durchsetzen.
Was kann ich tun, wenn ich mich am Arbeitsplatz diskriminiert oder gemobbt fühle?
Wer Diskriminierung erfährt – etwa wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion oder sexueller Identität – sollte aktiv werden. Das AGG schützt Beschäftigte umfassend vor Benachteiligungen in Einstellung und Beschäftigung. Sie haben das Recht, sich beim Arbeitgeber (oder Betriebsrat) zu beschweren, wenn Sie sich benachteiligt fühlen (§ 13 AGG). Betriebe sind verpflichtet, einer solchen Beschwerde nachzugehen und für Abhilfe zu sorgen. Notieren Sie Vorfälle mit Datum und Zeugen. Falls der Arbeitgeber nicht reagiert, können Sie Ansprüche geltend machen: Zum Beispiel Schadensersatz oder Entschädigung nach § 15 AGG. Wichtig ist, Fristen einzuhalten – Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten schriftlich erhoben werden. Zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Bei Mobbing sollten Sie ähnlich vorgehen: Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen gegen Mobbing einschreiten, sobald sie davon Kenntnis haben.
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