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An Ihrer Seite – Unternehmen

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung - wir beraten Sie fachkundig und praxisnah und vertreten Ihre Interessen kompetent und zuverlässig.
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Wir beraten und vertreten Unternehmen (Arbeitgeber) in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – praxisnah, rechtssicher und mit strategischem Weitblick. Von der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Begleitung komplexer Umstrukturierungsprozesse bis hin zur Lösung von Beendigungsstreitigkeiten: Unsere Kanzlei steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.

Auch bei der Abwehr oder Prüfung von Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung vertreten wir Ihre Interessen kompetent (außergerichtlich wie gerichtlich). Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Unternehmen jeder Größe dabei, arbeitsrechtliche Herausforderungen rechtssicher und wirtschaftlich zu meistern.

Herausforderungen für Unternehmen

Hohe Fluktuation – wenn Verträge Talente kosten

Unklare Klauseln, fehlende Benefits, widersprüchliche Regelungen: Schlechte Vertragsarbeit wirkt direkt auf Recruiting und Bindung. Wir machen Ihre Verträge klar, fair und rechtskonform – in Berlin und bundesweit.

Datenschutzpannen – Bußgeld- und Image-Risiken vermeiden

DSGVO im Arbeitsalltag scheitert oft an Prozessen: Zugriffe, Löschfristen, HR-Tools. Wir prüfen Ihren Status quo, schließen Lücken und etablieren handhabbare Standards, die im Betrieb funktionieren.

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat stockt

Verhandlungen scheitern an Formfehlern oder unklaren Zielen. Wir strukturieren Inhalte, führen durch den Prozess und formulieren belastbare Betriebsvereinbarungen, die beiden Seiten Sicherheit geben.

Unsere Schwerpunkte für Unternehmen

Von AGG-konforme Ausschreibungen bis zur Vermeidung von Diskriminierungen, Maßregelungsverbote etc.

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Vertragsgestaltung bei Einsatz von Fremdpersonal, equal pay und equal treatment

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Beratung bei personeller, sozialer und wirtschaftlicher Mitbestimmung des Betriebsrats

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Erarbeitung von strategischen Konzepten und Richtlinien

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DSGVO- und BSDG-konforme Vertragsgestaltung und Datenschutzkonzepte

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Wirksamer Schutz Ihres Fimen-Know-Hows

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Von der Unternehmerischen Entscheidung bis zur Umssetzung der Maßnahmen

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Analyse, Roadmap, Verhandlungsstrategien und -modelle (BATNA etc.), Closing und Implementation

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Rechtsichere und individuelle Ausarbeitung, Prüfung und Anpassung von Verträgen

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Unsere Leistungen für Unternehmen

Erstellen von Musterverträgen, wie z.B.: unbefristete und befristete Arbeitsverträge,, Minijobverträge, Teilzeitverträge etc.

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360-Grad-Betreuung bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen

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Praxisnahe Schulungen von Führungskräften, HR/people relations

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Ihre Experten im Arbeitsrecht

Wir sind HEITHER Rechtsanwälte und eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin (Kurfürstendamm).

Dr. Martin Heither

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner

Stefanie Richter

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin

Franziska Bartholomé

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin

Timo Witkowski

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Friedrich Heither

Partner der Kanzlei bis 2014 - Of-Counsel

Häufige Fragen, die uns gestellt werden

Antwort garantiert innerhalb von 24 h.

Worauf müssen wir bei befristeten Arbeitsverträgen achten?

Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund sind nur bis maximal zwei Jahre zulässig – innerhalb dieser Zeit darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden[9]. Eine längere oder häufigere Befristung ist nur mit Sachgrund (z. B. Vertretung während Elternzeit, Projektbefristung) möglich. Achten Sie darauf, Befristungen immer schriftlich zu vereinbaren und vor Ablauf rechtzeitig über eine Verlängerung oder Entfristung zu entscheiden. Werden die gesetzlichen Vorgaben missachtet, kann der vermeintlich befristete Vertrag automatisch unbefristet werden. Im Zweifel ist es ratsam, die Befristung durch einen Juristen prüfen zu lassen, um teure Fehler zu vermeiden.

Wie kündigen wir Mitarbeitern rechtssicher, um Klagen zu vermeiden?

Ab einer Betriebsgröße von regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern und einer Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters über sechs Monate greift das Kündigungsschutzgesetz. Dann braucht jede ordentliche Kündigung einen anerkannten Grund – betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt – und ist nur als letztes Mittel zulässig (bei Fehlverhalten in der Regel erst nach mindestens einer einschlägigen Abmahnung). Wichtig ist zudem, die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten und die Kündigung schriftlich im Original zu übergeben (E-Mail oder Fax genügen rechtlich nicht). Durch dieses Vorgehen minimiert das Unternehmen das Risiko einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers.

Was tun bei Konflikten mit dem Betriebsrat, z. B. über Betriebsvereinbarungen?

Konflikte mit dem Betriebsrat entstehen oft durch unklare Mitbestimmungsprozesse oder mangelnde Kommunikation. Wichtig ist, den Betriebsrat frühzeitig einzubeziehen und transparent zu handeln. Klären Sie gemeinsam die Ziele und Grenzen geplanter Maßnahmen. Bei komplexen Verhandlungen – etwa über Betriebsvereinbarungen – kann es helfen, juristischen Rat hinzuzuziehen, um rechtssichere und für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden. Grundsätzlich gilt: Ein partnerschaftlicher Umgang und das Ernstnehmen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verhindern Eskalationen und schaffen Vertrauen.

Wie vermeiden wir Datenschutzverstöße und Sanktionen im Personalbereich?

Unternehmen müssen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz strikt beachten, gerade bei Mitarbeiterdaten. Häufig entstehen Datenschutzprobleme durch fehlende Richtlinien oder Schulungen. Abhilfe schafft ein klar definiertes Datenschutzkonzept: Ernennen Sie einen Datenschutzbeauftragten (falls erforderlich), schulen Sie die Belegschaft im Umgang mit sensiblen Daten und implementieren Sie technische Schutzmaßnahmen. So lassen sich Datenpannen vermeiden. Verstöße gegen den Beschäftigtendatenschutz können zu hohen Bußgeldern führen – Prävention ist hier der beste Schutz

Wie können wir Fluktuation verringern und Mitarbeiter langfristig binden?

Hohe Personalfluktuation hat oft auch rechtliche Ursachen. Unklare oder ungünstige Vertragsklauseln können Mitarbeiter verärgern und zum Weggang beitragen. Empfehlenswert sind daher klare, faire Arbeitsverträge mit transparenten Regelungen zu Vergütung, Arbeitszeit und Zusatzleistungen. Auch strategische Maßnahmen wie eine starke Arbeitgebermarke und innerbetriebliche Weiterentwicklungschancen erhöhen die Bindung ans Unternehmen. Zudem sollten Arbeitgeber die Mitarbeiter wertschätzend behandeln und ihre Rechte einhalten – so sinkt die Wechselbereitschaft merklich.

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Mit unserem Fachwissen im Arbeitsrecht stehen wir Mittelständlern, Selbstständigen, Betriebsräten, Führungskräften und Arbeitnehmern gleichermaßen zur Seite.
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