Kontakt
KanzleiTeam
AktuellesKarriereKontakt
zurück zur Übersicht

Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

25 Juni 2019

Eine tarifvertragliche Bestimmung, bei der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst dann entsteht, wenn die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschritten wird, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Sie benachteiligt Teilzeitbeschäftigte unangemessen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2018 – 10 AZR 231/18).

Eine umstrittene Rechtsfrage ist entschieden. Wir beraten gern alle Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in Fragen der Gestaltung der Arbeitsverträge.

Ihre persönliche Beratung buchen

Mit unserem Fachwissen im Arbeitsrecht stehen wir Mittelständlern, Selbstständigen, Betriebsräten, Führungskräften und Arbeitnehmern gleichermaßen zur Seite.
Antwort garantiert innerhalb von 24 h.