Piloten erleben in der Praxis oft, dass Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien bestimmte Gruppen von Beschäftigten bevorzugen – sei es bei der Vergütung, bei Zulagen oder Beförderungschancen. In solchen Fällen greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz: Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund schlechterstellen als vergleichbare Kollegen.
Wir prüfen für Sie, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt, machen Ihre Ansprüche geltend und setzen diese – notfalls gerichtlich – durch.

