Piloten benötigen für ihre Tätigkeit nicht nur eine gültige Lizenz, sondern auch regelmäßig erneuerte medizinische Tauglichkeitsnachweise. Der Verlust der Flugtauglichkeit – sei es vorübergehend oder dauerhaft – stellt daher eine erhebliche arbeitsrechtliche Herausforderung dar. Oft enthalten Arbeitsverträge spezielle Klauseln, die den Umgang mit Untauglichkeit regeln, doch nicht immer sind diese rechtlich wirksam. Für betroffene Piloten geht es um existentielle Fragen: Kann eine Kündigung ausgesprochen werden? Bestehen Ansprüche auf Weiterbeschäftigung am Boden oder auf finanzielle Leistungen aus Versorgungssystemen? Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und vertreten Ihre Interessen – ob im Konflikt mit der Airline oder in Verhandlungen über alternative Einsatzmöglichkeiten. In Berlin und deutschlandweit stehen wir Piloten in dieser sensiblen Situation zur Seite.
Lizenzfragen / Untauglichkeit
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