Anfechtung einer Betriebsratswahl – Smiley als Bestandteil eines Listennamens
Ein „Smiley“ darf bei einer Betriebsratswahl nicht als Bestandteil eines Listen-Kennworts verwendet werden …
Ein „Smiley“ darf bei einer Betriebsratswahl nicht als Bestandteil eines Listen-Kennworts verwendet werden …