Keine Anrechnung anderweitig erzielten Verdienstes wegen „Sprinterklausel“
Zur Frage der Anrechnung von zusätzlichem Verdienstes wegen einer sog. „Sprinterklausel“ hat das LAG Hamm entschieden.
Zur Frage der Anrechnung von zusätzlichem Verdienstes wegen einer sog. „Sprinterklausel“ hat das LAG Hamm entschieden.
Wegen Überwachung der Mitarbeiter erhielt ein Arbeitgeber ein Bußgeld in Millionenhöhe.
Das BAG hatte sich mit der Frage der Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB zu befassen.