Benachteiligungsverbot für Betriebsräte (§ 78 BetrVG)
Ein Betriebsratsmitglied darf nicht wegen seiner Betriebsratstätigkeit benachteiligt werden.
Ein Betriebsratsmitglied darf nicht wegen seiner Betriebsratstätigkeit benachteiligt werden.
Das BAG setzte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Wirksamkeit von Ausschlussfristen auseinander