Unwirksame Klausel bei Leistungsprämie in „Abhängigkeit vom Betriebsergebnis“
Eine Klausel, die die Zahlung einer Leistungsprämie in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis verspricht, ohne dies zu konkretisieren, ist unwirksam.
Eine Klausel, die die Zahlung einer Leistungsprämie in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis verspricht, ohne dies zu konkretisieren, ist unwirksam.
Das BAG begründet eine „abgestufte“ Darlegungslast zu Lasten des Arbeitnehmers…
Das LAG Köln entschied über einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Zielvorgabe …
Der BGH befasste sich mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Begünstigungsverbot…