Gebot fairen Verhandelns bei Beendigungsverträgen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich erneut mit dem Gebot fairen Verhandelns beim Zustandekommen eines Beendigungsvertrags befasst (Urteil vom 7.2.2019 – 6 AZR 75/18). Das BAG sieht in diesem Gebot eine Nebenpflicht im Sinne des § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm § 241 Abs. 2 BGB.