Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Der Bundestag hat eine Änderung des Kündigungsschutzes beschlossen. Nach § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB hängt die Dauer der Kündigungsfrist von der Beschäftigungsdauer ab. Bisher wurden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt. Diese Bestimmung hatte der EuGH…

Kündigungsschutz für die gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Rechtsfrage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Vertreter von Gesellschaften (AG oder GmbH) Kündigungsschutz für sich in Anspruch nehmen können (Urteil vom 21. 9. 2017 – 2 AZR 865/16). Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG gelten die Vorschriften des ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nicht in Betrieben…