Massenentlassung: Änderung der Rechtsprechung des BAG?

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) unwirksam, wenn im Zeitpunkt ihrer Erklärung keine oder nur eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG) vorliegt.

Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt laut einer aktuellen Pressemeldung nun, diese Rechtsprechung aufzugeben. Hierin liegt eine entscheidungserhebliche Abweichung zur Rechtsprechung des 2. Senats. Daher hat der 6. Senat mit Beschluss vom 14.12.2023 nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG angefragt, ob der 2. Senat an seiner Rechtsauffassung festhält.

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