Betriebliche Altersversorgung – Direktversicherung
In einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Streitfall (Pressemitteilung vom 26. 4. 2018) hatte der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber 2001 eine Entgeltumwandlung vereinbart. Der Arbeitgeber verpflichtete sich, jährlich 1000 Euro in eine Direktversicherung einzuzahlen. Versicherungsnehmer war der Arbeitgeber.