Betriebsrenten-Anpassung-Rügepflicht

Wir möchten unsere Mandanten und alle Versorgungsempfänger auf eine Rügepflicht aufmerksam machen. Der Arbeitgeber muss regelmäßig prüfen und entscheiden, ob er die laufenden Betriebsrenten nach Maßgabe des § 16 BetrAVG anpassen muss.

Ablösung von Versorgungszusagen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 11. 12. 2018 3 AZR 380/17 – jetzt veröffentlicht) erneut mit Fragen der Ablösung von Versorgungszusagen zu befassen.