Betriebsräte bei Luftfahrtunternehmen
Am 1. Mai 2019 trat eine Änderung des § 117 Abs. 1 Satz 2 BetrVG in Kraft. Die neue Fassung des Gesetzes lautet …
Am 1. Mai 2019 trat eine Änderung des § 117 Abs. 1 Satz 2 BetrVG in Kraft. Die neue Fassung des Gesetzes lautet …
Wir möchten unsere Mandanten und alle Versorgungsempfänger auf eine Rügepflicht aufmerksam machen. Der Arbeitgeber muss regelmäßig prüfen und entscheiden, ob er die laufenden Betriebsrenten nach Maßgabe des § 16 BetrAVG anpassen muss.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 11. 12. 2018 3 AZR 380/17 – jetzt veröffentlicht) erneut mit Fragen der Ablösung von Versorgungszusagen zu befassen.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer weiteren Entscheidung (Urteil vom 13.11. 2018 – 3 AZR 103/17 – jetzt veröffentlicht) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Versorgungsanwartschaften und Versorgungsansprüche können auch auf einer betrieblichen Übung beruhen.