Betriebliche Altersversorgung – Betriebliche Übung
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer weiteren Entscheidung (Urteil vom 13.11. 2018 – 3 AZR 103/17 – jetzt veröffentlicht) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Versorgungsanwartschaften und Versorgungsansprüche können auch auf einer betrieblichen Übung beruhen.
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber hatte seit Jahrzehnten seinen Mitarbeitern im November eines Jahres ein „Rentnerweihnachtsgeld“ gezahlt. 2009 stellte er diese Zahlungen ein. Die Ansprüche des Arbeitnehmers waren begründet. Ansprüche aus betrieblicher Übung entstehen allerdings nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen und keine andere Anspruchsgrundlage besteht.
Wir beraten gern Arbeitgeber und Betriebsräte über die Gestaltung der Versorgungszusagen.