Betriebsrat für fliegendes Personal von Luftfahrtunternehmen
Die Gründung eines Betriebsrats für das fliegende Personal in Luftfahrtunternehmen wird erleichtert. Der Bundestag hat eine Ergänzung zu § 117 BetrVG beschlossen. Bisher konnte eine betriebliche Interessenvertretung nur in einem Tarifvertrag vereinbart werden.