Betriebsrentenstärkungsgesetz – Neue Chancen für die betriebliche Altersversorgung
Am 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es soll die betriebliche Altersversorgung für kleine und mittlere Betriebe attraktiver machen. Die Arbeitgeber können künftig unter bestimmten Voraussetzungen mit ihren Arbeitnehmern reine Betragszusagen vereinbaren. Der Arbeitgeber schuldet nur die Zahlung des vereinbarten Beitrags.