Datenschutz – Einwilligung – Datenschutz und Europarecht
Über die aktuelle Entscheidung des EuGH zu §26 BDSG.
Über die aktuelle Entscheidung des EuGH zu §26 BDSG.
Das BAG hat erstmals das Rechtsverhältnis eines Crowdworkers als Arbeitsverhältnis gewertet.