Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

Eine tarifvertragliche Bestimmung, bei der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst dann entsteht, wenn die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschritten wird, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.