Befristungskontrolle durch das Bundesarbeitsgericht

Die Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen ist häufig streitig. Das Bundesarbeitsgericht hat sich immer wieder zu Rechtsfragen der wirksamen Befristung geäußert. Zuletzt ging es um die Wirksamkeit einer Projektbefristung. Hier heißt es: Der Arbeitgeber kann sich nicht dadurch Befristungsmöglichkeiten  schaffen, dass er Daueraufgaben künstlich in einzelne Projekte zergliedert (BAG Urteil vom 21. 11. 2018 – 7 AZR 234/17). In einer weiteren Entscheidung  ging es eine Vorbeschäftigung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Das BAG hat seine Rechtsprechung zu Einschränkung der zeitlichen Voraussetzung aufgegeben (BAG Urteil  vom 23. 1. 2019 – 7 AZR/ 733/16).Wichtig: Aüf sog „Alt-Befristungen“ gibt es keinen Vertrauensschutz.

Die Rechtsprechung ist nach wie vor unübersichtlich und für die Parteien nicht ohne Risiko. Wir können alle Beteiligten beraten.