LAG Düsseldorf: Kein Urlaubsanspruch während „Kurzarbeit null“
Wie wirkt sich „Kurzarbeit null“ auf den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers aus? Zur Stellungnahme des LAG Düsseldorf.
Wie wirkt sich „Kurzarbeit null“ auf den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers aus? Zur Stellungnahme des LAG Düsseldorf.
Über die aktuelle Entscheidung des EuGH zu §26 BDSG.
Das BAG hat erstmals das Rechtsverhältnis eines Crowdworkers als Arbeitsverhältnis gewertet.
Die Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen ist häufig streitig. Das Bundesarbeitsgericht hat sich immer wieder zu Rechtsfragen der wirksamen Befristung geäußert.
Immer wieder streiten die Unternehmen in der Rechtsform der GmbH mit ihren Fremdgeschäftsführern über die Rechtsnatur der Rechtsverhältnisse.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich erneut mit dem Gebot fairen Verhandelns beim Zustandekommen eines Beendigungsvertrags befasst (Urteil vom 7.2.2019 – 6 AZR 75/18). Das BAG sieht in diesem Gebot eine Nebenpflicht im Sinne des § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm § 241 Abs. 2 BGB.
Erneut hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschränkungen der Hinterbliebenenversorgung in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers zu befassen (Urteil vom 19.2.2019 – 3 AZR 150/18).
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Gehaltsumwandlung zum Zweck der Altersversorgung (§ 1a BetrAVG). Sie können bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (zurzeit 3.216,00 €) den „Barlohn“ in „Versorgungslohn“ umwandeln.
Nach § 16 BetrAVG musste der Arbeitgeber bisher nur laufende Rentenleistungen anpassen. Die unverfallbaren Anwartschaften vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer blieben bisher nach dem Ausscheiden unverändert („Veränderungssperre“ nach § 2 Abs. 5 BetrVG a.F.). Das hat sich ab1. Januar 2018 geändert.
Sagt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus eigenem Vermögen oder über eine Unterstützungskasse laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu. Ist er nach § 16 BetrAVG verpflichtet, in Abständen von drei Jahren eine Anpassung der Leistungen zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.