Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung

Eine tarifvertragliche Bestimmung, bei der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst dann entsteht, wenn die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschritten wird, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Sie benachteiligt Teilzeitbeschäftigte unangemessen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2018 – 10 AZR 231/18).

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