Betriebsrat für fliegendes Personal von Luftfahrtunternehmen

Die Gründung eines Betriebsrats für das fliegende Personal in Luftfahrtunternehmen wird erleichtert. Der Bundestag hat eine Ergänzung zu § 117 BetrVG beschlossen. Bisher konnte eine betriebliche Interessenvertretung nur in einem Tarifvertrag vereinbart werden. Jetzt ist das BetrVG auch dann anzuwenden, wenn keine Vertretung nach dem Tarifvertrag errichtet ist. 

Wir beraten Arbeitnehmer und Unternehmen bei der Errichtung  von Betriebsräten.