Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
Der Bundestag hat eine Änderung des Kündigungsschutzes beschlossen. Nach § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB hängt die Dauer der Kündigungsfrist von der Beschäftigungsdauer ab. Bisher wurden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt. Diese Bestimmung hatte der EuGH in der Entscheidung vom 19. 1. 2010 für nicht vereinbar mit dem Unionsrecht erklärt; sie verstößt gegen das Diskriminierungsverbot „Alter“ . Der Bundestag hat jetzt die Folgerung gezogen; die Bestimmung wurde aufgehoben.
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen, auch im Kündigungsschutzrecht.