Krankschreibung per Telefon wieder möglich

Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass eine Krankschreibung per Telefon ab sofort wieder möglich ist. Diese Regelung gilt nur, sofern keine schwere Symptomatik vorliegt. Ob das der Fall ist, entscheiden die behandelnden Ärzte. Zudem muss die Patientin oder der Patient in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.

Hintergrund: Die ärztliche Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit – die sogenannte Krankschreibung – ist in der Regel die Voraussetzung für den Anspruch von gesetzlich Versicherten auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses ist festgelegt, welche Regeln dabei gelten. Grundsätzlich gilt, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Ausstellung der Bescheinigung nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen darf.

HEITHER Rechtsanwälte beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hinblick auf alle Fragen im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.