Anstellungsverträge als Geschäftsführer – Kündigungsfristen

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einer Grundsatzentscheidung zu Fragen der Beurteilung von Anstellungsverträgen mit Fremdgeschäftsführern geäußert (Urteil vom 11. 6. 2020 – 2 AZR 374/19). Nur in extremen Ausnahmefällen begründe das Weisungsrecht den Status eines Arbeitnehmers. Von einem Arbeitsverhältnis sei nur auszugehen, wenn die Gesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer eine über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinausgehende Weisungsbefugnis bezüglich der Umstände bei der Erbringung der Leistung hat. Das Urteil hat offen gelassen, welche Umstände in Bezug auf die Weisungsgebundenheit den Status des Geschäftsführers als Arbeitnehmer im Einzelfall begründen können.

Vom Status des Geschäftsführers – Arbeitnehmer oder Dienstnehmer – hängt die Dauer der Kündigungsfrist ab. Für Geschäftsführer, die keine Arbeitnehmer sind, gilt § 621 BGB. § 622 BGB mit den längeren Kündigungsfristen gelte nur für Arbeitsverhältnisse.

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