Betriebsänderung – Änderung der Rechtsprechung

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Änderung seiner Rechtsprechung angekündigt. Bisher mussten Arbeitnehmer, die einen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber geltend machen wollten, die tatsächlichen Voraussetzungen eines Betriebsübergangs oder Teilbetriebsübergangs darlegen und beweisen. In einem Urteil vom 27.2. 2020 – 8 AZR 215/19 kündigt das BAG eine Änderung seiner Rechtsprechung an. Die bisher geltende Beweislastregel sei mit dem Schutzzweck des § 613a und der ihr zugrundeliegenden Richtlinie der Europäischen Union nicht vereinbar.

In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten kommt es häufig auf die Frage an, wer die Beweislast trägt, d.h. wer trägt das Risiko, wenn die streitigen Tatsachen nicht bewiesen werden. Die Regelungen der Beweislast sind deshalb von entscheidender Bedeutung. Die vom BAG angekündigte Änderung wird deshalb für Arbeitnehmer und Betriebsräte wichtig werden.