Datenschutz im Arbeitsverhältnis

In Fachzeitschriften wird über die Verhängung eines Bußgeldes gegen einen Arbeitgeber in Höhe von 35,3 Millionen € berichtet. Der Arbeitgeber hatte über längere Zeiträume private Lebensverhältnisse der Mitarbeiter ausgespäht und festgehalten, z. B. durch Rückkehrgespräche nach dem Urlaub oder durch sog. „Flurgespräche“. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. 

Wir beraten gern Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Datenschutzes. Wir informieren Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Kontrolle der Beschäftigten, über die Rechtsfolgen bei möglichen Verstößen (Bußgeld und Schadensersatzansprüche betroffener Mitarbeiter) und über die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte.

Arbeitgeber sind gut beraten, sich bei Überwachungen der Mitarbeiter, internen Ermittlungen und Kontrollmaßnahmen fachlichen Rat einzuholen.