Betriebsräte: Freie Wahl zwischen Webinar und Präsenzschulung

Betriebsratsmitglieder haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch darauf, für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen von ihrer Arbeitsleistung freigestellt zu werden. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für die Schulung zu tragen. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsanbieter ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 7.2.2024.

Betriebsratsmitglieder können also grundsätzlich frei entscheiden, ob sie an einem Präsenzseminar oder einem Webinar teilnehmen. Sie sind nicht generell verpflichtet, aus Gründen der Kostenersparnis das günstigere Webinar zu wählen.

HEITHER Rechtsanwälte beraten und vertreten Betriebsräte sowie Arbeitgeber in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und bieten außerdem diverse Schulungen für Betriebsräte und Arbeitgeber an.