Arbeitsrecht – Verdachtskündigung

Das Bundesarbeitsgericht hat sich erneut in einer Grundsatzentscheidung zur Verdachtskündigung geäußert (Urteil vom 31. 1. 2019 – 2 AZR 426/18). Es bestätigt seine Rechtsprechung, wonach im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung (Art. 12 Abs. 1 GG) hohe Hürden für die Zulässigkeit einer ordentlichen Verdachtskündigung gelten. Die Kündigung könne nur dann sozial gerechtfertigt sein, wenn sie auch als außerordentliche Kündigung gerechtfertigt wäre. Damit hat eine ordentliche Kündigung in Verdachtsfällen keinen Sinn mehr; der Arbeitgeber könnte gleich außerordentlich kündigen. In der Sache ging es um den vermuteten Missbrauch einer Tankberechtigung. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen.