HEITHER Rechtsanwälte erstreiten Altersversorgung für ehemalige Bankmitarbeiter

In zwei vor dem Bundesarbeitsgericht anhängigen Verfahren konnten HEITHER Rechtsanwälte erfolgreich Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für ehemalige Mitarbeiter einer großen deutschen Investmentbank durchsetzen.

Die beklagte Bank hatte die Leistung über Jahre hinweg verweigert und sich dabei zunächst auf eine in der streitgegenständlichen Versorgungsordnung enthaltene Regelung berufen, wonach Mitarbeiter, die während ihrer Dienstzeit von der Bank einen Zuschuss zu der Versorgung über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (BVV) erhalten hatten, von der Versorgungsordnung ausgeschlossen werden sollten. Nachdem HEITHER Rechtsanwälte in einem Parallelverfahren durch das Bundesarbeitsgericht feststellen lassen hatten, dass dieser Ausschluss aufgrund eines Verstoßes gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz unwirksam war, bestritt die beklagte Bank die grundsätzliche Wirksamkeit der Versorgungsordnung und berief sich darauf, dass der Personalrat, mit dem die Arbeitgeberseite die Versorgungsordnung vereinbart hatte, unwirksam gebildet worden sei.

Doch auch diese Strategie führte für die beklagte Bank nicht zum Erfolg. HEITHER Rechtsanwälte stützten die für die Betriebsrentner geltend gemachten Ansprüche nunmehr auf eine von der Bank erteilte Gesamtzusage in Verbindung mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit Urteil vom 3.6.2020 folgte das Bundesarbeitsgericht der von der Kanzlei HEITHER Rechtsanwälte vertretenen Auffassung und verurteilte die Bank zur Zahlung der begehrten Betriebsrente rückwirkend seit dem Jahr 2015. Die Rentner müssen sich allerdings die vom BVV bezogene Zusatzrente auf ihre Ansprüche anrechnen lassen soweit diese Zusatzrente auf den Beiträgen der beklagten Bank beruht.

Mit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 3.6.2020 konnten zwei langjährige Verfahren erfolgreich beendet werden.

HEITHER Rechtsanwälte beraten und vertreten im Recht der betrieblichen Altersversorgung bereits seit vielen Jahren sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber.