Beschäftigung von britischen Arbeitnehmern im Falle des Brexit

Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Europäische Union ohne Austrittsabkommen verlässt, tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung in Kraft. Britische Staatsangehörige erhalten für diesen Fall Rechtssicherheit durch einen umfassend erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Regelungen unterscheiden zwischen britischen Staatsangehörigen, die bereits vor einem ungeregelten Austritt in Deutschland lebten und solchen, die nach einem ungeregelten Austritt neu einreisen. Wir beraten gerne Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Hinblick auf die Bedingungen der Beschäftigung von britischen Arbeitnehmern.