EuGH: Homophobe Äußerungen von Personen mit Einfluss auf Einstellungspolitik diskriminieren in Beschäftigung und Beruf

Im einem Urteil aus dem April 2020 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass homophobe Äußerungen eine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf darstellen, wenn sie von einer Person getätigt werden, die einen entscheidenden Einfluss auf die Einstellungspolitik eines Arbeitgebers hat.

In dem diesem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte ein Rechtsanwalt bei einem Gespräch im Rahmen einer Radiosendung erklärt, dass er keine homosexuellen Personen in seiner Kanzlei einstellen oder beschäftigen wolle. Eine Rechtsanwaltsvereinigung, die vor Gericht die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern oder Intersexuellen (LGBTI) verteidigt, war der Auffassung, dass er Äußerungen getätigt habe, die eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung der Arbeitnehmer darstellten, und verklagte ihn daher auf Schadensersatz.

Der EuGH entschied, dass Äußerungen, die eine Person in einer Radio- oder Fernsehsendung macht und denen zufolge sie Personen mit einer bestimmten sexuellen Ausrichtung in ihrem Unternehmen niemals einstellen oder beschäftigen würde, in den materiellen Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78 (Antidiskriminierungsrichtlinie) und insbesondere unter den Begriff „Bedingungen … für den Zugang zu [einer] Erwerbstätigkeit“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie fallen. Dies gelte auch dann, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Äußerungen getätigt wurden, ein Einstellungsverfahren weder im Gange noch geplant war. Voraussetzung sei jedoch, dass zwischen diesen Äußerungen und der Einstellungspolitik des Arbeitgebers eine Verbindung besteht, die nicht hypothetisch ist. Dem könne auch so sein, wenn die Äußerungen von einer Person stammen, die rechtlich nicht zu Einstellungen befugt ist. Ob eine solche Verbindung besteht, sei von den nationalen Gerichten auf der Grundlage aller diese Äußerungen kennzeichnenden Umstände zu beurteilen.

Wir beraten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte gerne zu Fragen der Diskriminierung am Arbeitsplatz.