Kündigung bzw. Änderung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung

Das Landesarbeitsgericht München befasste sich in einem aktuellen Fall mit den Voraussetzungen für die Kündigung bzw. Änderung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung.

In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall kündigte die Arbeitgeberin gegenüber dem Betriebsrat eine Pensionsordnung zur Regelung betrieblicher Altersvorsorge bezüglich der „zukünftig verdienbaren Zuwächse weiterer Dienstjahre“.

Der Betriebsrat begehrte mit Erfolg die Feststellung, dass die Betriebsvereinbarung Pensionsordnung 2006 unverändert fortbestehe.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Ablösung einer Versorgungsordnung lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass Änderungen einer Versorgungsregelung, die dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwächse betreffen, sachlich-proportionaler Gründe bedürfen und dass darunter nachvollziehbare, anerkennenswerte und damit willkürfreie Gründe zu verstehen sind. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf und der Eingriff in die betriebliche Altersversorgung in der eingetretenen wirtschaftlichen Situation nicht unverhältnismäßig ist. Verhältnismäßig ist der Eingriff dann, wenn er sich in ein auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zur Beseitigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgerichtetes Gesamtkonzept einpasst und die Ausgestaltung des Gesamtkonzepts plausibel ist.

Die streitgegenständliche Pensionsordnung beinhaltete eine eigenständige Regelung, wonach die Leistungen der Pensionsordnung ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden müssen, wenn sich „die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nachhaltig so wesentlich verschlechtert hat, dass ihm eine Aufrechterhaltung der Leistungen nicht mehr zugemutet werden kann“. Diese Voraussetzungen lagen nach Auswertung des Jahresabschlusses nicht vor.

Wir beraten gerne Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Betriebsräte zu allen Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung sowie den Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen.