Betriebsratswahl – Änderung der Wahlordnung

Das Bundesministerium  für Arbeit und Soziales hat mit Zustimmung des Bundesrats die Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz an mehreren Stellen geändert (BGBl I 2021 S. 4640). Die geänderte Wahlordnung  gilt deshalb für die zwischen dem 1.3. und 31.5.2022 durchzuführenden Wahlen zu den Betriebsräten.

Die Änderungen betreffen die Arbeit des Wahlvorstands (Sitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen mit den erforderlichen Sicherungen und der Verpflichtung der Arbeitgeber, die technischen Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen), das Wahlausschreiben (Einschränkung der Anfechtbarkeit wegen Unrichtigkeit der Wählerliste, Festlegung einer Uhrzeit für Einsprüche gegen die Wählerliste, Übersendung des Wahlausschreibens und der sonstigen Unterlagen an Personen, die nicht im Betrieb arbeiten) und den Ablauf der Betriebsratswahl (Berichtigung der Wählerliste bis zum Abschluss der Stimmabgabe, Wahlumschlag nicht mehr erforderlich, Änderung des Verfahrens bei der Briefwahl).

Unsere Kanzlei bietet seit vielen Jahren Seminare zum Wahlrecht an. Wir empfehlen allen Betriebsräten und Wahlvorständen, sich rechtzeitig fachkundig über das Wahlverfahren und die  neuen Bestimmungen zu informieren, um Fehler zu vermeiden, die zu einer Anfechtung oder Nichtigkeit der Wahl führen können. Gerne bieten wir Ihnen auch „Inhouse-Seminare“ vor Ort an.